WEIL DATENSCHUTZ HEUTZUTAGE JEDEN ETWAS ANGEHT

Datenschutz & Datenschutz-beauftragung

Effizient und fachkundig.

Alles immer sicher

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Vorschrift. Diese komplexe Aufgabe kann zwar von einem Angestellten übernommen werden, jedoch muss dieser dafür aber entsprechend aus- und fortgebildet sein. Weiter muss dieser für Datenschutzaufgaben von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden.

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Wer ist betroffen?

Alle Betreiber von Internetseiten und Diensten, die Personendaten wie Namen, Kontonummern und E-Mail-Adressen erheben und verarbeiten – egal ob Kleinbetriebe, Unternehmen oder Sportvereine.

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Was müssen Betreiber tun?

Betreiber sollten sich einen Überblick über Plug-ins zu verschaffen, die auf der eigenen Website im Hintergrund laufen und womöglich personenbezogene Nutzerdaten wie IP-Adressen speichern. Wenn diese nicht gebraucht werden, sollten sie deaktiviert werden. Zusätzlich zum Impressum muss eine Datenschutzerklärung eingestellt werden, die mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform ist. Eine solche Erklärung lässt sich mit Online-Generatoren erstellen.

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Das tun wir für dich

Wir bieten dir langjährige Erfahrung in der Implementierung und Betreuung des Datenschutzmanagements. Dabei setzen wir auf eigene Software zur Pflege und Verwaltung der Datenschutzdokumentation. Diese stellen wir dir über unser Portal jederzeit zur Verfügung. Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen in der Kosteneinsparung sowie der häufig höheren Akzeptanz bei Kunden und Mitarbeitern. Interne und externe Datenschutzbeauftragte nehmen eine besonders vertrauensvolle Stellung in deinem Unternehmen ein. Datenschutzbeauftragte sind der Unternehmensleitung direkt unterstellt.

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Wer benötigt Datenschutzbeauftragte?

Eine speziell zur Überwachung des Datenschutzes ausgebildete Person brauchen alle Firmen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind.

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Externe Datenschutzbeauftragte

Für die Vielzahl der Unternehmen empfiehlt sich deshalb die Bestellung eines versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Die wesentliche Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter liegt im Aufbau und der Umsetzung eines gesetzeskonformen Datenschutzmanagements in deinem Unternehmen oder auch Verein. Wir legen unser Augenmerk dabei auf Pragmatismus und nicht auf die Bürokratie.

Du hast noch Fragen? Kein Problem. Ich bin Martin und ich beantworte dir alles, was du wissen möchtest. Schick mir doch einfach eine E-Mail.
Martin Köditz
martin.koeditz(at)it-syn.de